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Mon Die Mit Don Fre Sam Son
26 27 28 29 30 31 1 Sonntag, 1. Februar 2026
2 Montag, 2. Februar 2026 3 Dienstag, 3. Februar 2026 4 Mittwoch, 4. Februar 2026 5 Donnerstag, 5. Februar 2026 6 Freitag, 6. Februar 2026 7 Samstag, 7. Februar 2026 8 Sonntag, 8. Februar 2026
9 Montag, 9. Februar 2026 10 Dienstag, 10. Februar 2026 11 Mittwoch, 11. Februar 2026 12 Donnerstag, 12. Februar 2026 13 Freitag, 13. Februar 2026 14 Samstag, 14. Februar 2026 15 Sonntag, 15. Februar 2026
16 Montag, 16. Februar 2026 17 Dienstag, 17. Februar 2026 18 Mittwoch, 18. Februar 2026 19 Donnerstag, 19. Februar 2026 20 Freitag, 20. Februar 2026 21 Samstag, 21. Februar 2026 22 Sonntag, 22. Februar 2026
23 Montag, 23. Februar 2026 24 Dienstag, 24. Februar 2026 25 Mittwoch, 25. Februar 2026 26 Donnerstag, 26. Februar 2026 27 Freitag, 27. Februar 2026 28 Samstag, 28. Februar 2026 1

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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