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Mai
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
31 1 Dienstag, 1. April 2025 2 Mittwoch, 2. April 2025 3 Donnerstag, 3. April 2025 4 Freitag, 4. April 2025 5 Samstag, 5. April 2025 6 Sonntag, 6. April 2025
7 Montag, 7. April 2025 8 Dienstag, 8. April 2025 9 Mittwoch, 9. April 2025 10 Donnerstag, 10. April 2025 11 Freitag, 11. April 2025 12 Samstag, 12. April 2025 13 Sonntag, 13. April 2025
14 Montag, 14. April 2025 15 Dienstag, 15. April 2025 16 Mittwoch, 16. April 2025 17 Donnerstag, 17. April 2025 18 Freitag, 18. April 2025 19 Samstag, 19. April 2025 20 Sonntag, 20. April 2025
21 Montag, 21. April 2025 22 Dienstag, 22. April 2025 23 Mittwoch, 23. April 2025 24 Donnerstag, 24. April 2025 25 Freitag, 25. April 2025 26 Samstag, 26. April 2025 27 Sonntag, 27. April 2025
28 Montag, 28. April 2025 29 Dienstag, 29. April 2025 30 Mittwoch, 30. April 2025 1 2 3 4

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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